Flurförderzeug-Schulung / Gabelstapler-Führerschein / Staplerschein


Flurförderzeuge - also Gabelstapler, Elektro-Schlepper usw. - sind aus Industrie und Handel sowie im Handwerk nicht mehr wegzudenken. Gerade deshalb sind diese leider oft an Unfällen beteiligt. Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, darf nur deshalb kein Flurförderzeug führen! Gehen Sie als Betrieb haftungstechnisch mit unserer anerkannten Ausbildung lieber auf "Nummer Sicher"...

In den letzten Jahren ereigneten sich pro Jahr ca. 15.000 meldepflichtige Staplerunfälle mit Personenschaden, davon ca. 15 tödlich. Hinzu kamen rund 400 neue Unfallrenten. Sachschaden entstand im zweistelligen Millionenbereich.

Die Gesetzgeber - in Deutschland sind dies die Berufsgenossenschaften – schreiben vor, dass Personen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur beauftragt werden dürfen, wenn Sie nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" und nach DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet wurden.

Gut ausgebildete Fahrer erhöhen nachweislich die Sicherheit für alle Mitarbeiter, schonen das Material sowie die Flurförderzeuge und tragen somit zu einem störungsfreien, reibungslosen Betriebsablauf bei. Die Kosten für Reparaturen - auch am Gebäude - und Transportschäden werden effektiv reduziert.

Die Ausbildungen finden bevorzugt vor Ort in Ihrem Betrieb statt, sind sind diese demnach optimal auf Ihre örtlichen Gegebenheiten und Vorstellungen abgestimmt. Dies umfasst die theoretische und praktische Ausbildung nach den neuesten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Vorschriften.

Selbstverständlich sind unsere Schulungen und Seminare durch die BG/DGUV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung voll anerkannt und haben kein "Verfallsdatum" - jedoch wird generell eine jährliche Unterweisung verlangt - egal, bei welchem Unternehmen Sie Ihre Ausbildung und Prüfungen abgelegt haben.
 
Zudem sind wir vom IAG Mainz (Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) ausgebildet sowie regelmäßig weitergebildet und als Ausbilder registriert und zertifiziert. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass sich die Dauer unserer Schulungen und Seminare an den Vorgaben der BG/DGUV orientiert - eine kürze Ausbildungsdauer ist schlicht unzulässig!
 

 
 
Inhalte unserer Erstausbildung nach den Vorgaben der DGUV/BG:
 

• Voraussetzungen zum Führen von Gabelstaplern, Flurförderzeug-Typen
• Die persönliche Ausrüstung des Fahrers
• Der Aufbau des Gabelstaplers
• Die Bedienelemente eines Gabelstaplers
• Anbaugeräte
• Sicherheitsbeeinträchtigende Mängel
• Technik des Gabelstaplers, Antriebsarten, Hubwerk, Fahrwerk, Fahren
• Das Standdreieck, Standsicherheit
• Tragfähigkeit von Gabelstaplern, Tragfähigkeit des Untergrundes
• Aufnehmen und Absetzen von Lasten, typische Lasten, Stapelhöhen, hängende Lasten
• Die Schwerpunktlage von Lasten und Körpern, der Schwerpunkt des Gabelstaplers
• Das Befahren von Steigungen und Gefällen
• Spezielle Einsätze von Gabelstaplern, Flurförderzeuge in Aufzügen
• Be- und Entladen von LKW und deren Anhänger, Abstellen von Flurförderzeugen
• Rechtsgrundlagen / Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln
• usw.


Ebenso bieten wir - neben der Erstschulung / allgemeinen Ausbildung zum Staplerfahrer mit Staplerschein - noch Zusatzausbildungen gemäß DGUV Grundsatz 308-001 an:

• Einweisungen auf Flurförderzeugen aller Arten nach DGUV
 
• die jährliche Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen aller Art sowie Kranführern und Bedienern von Hubarbeitsbühnen auf Grundlage der BetrSichV sowie DGUV Vorschrift 1


Selbstverständlich erhalten Sie nach bestandenen Ausbildungs-Prüfungen ein Qualifikationszertifikat und unsere beliebte Ausweis-Karte im Scheckkarten-Format!
 

Beachten Sie bitte auch unsere Seminartermine zu diesem Thema!

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