Hubarbeitsbühnen-Schulung / Hubsteiger-Führerschein

 
Arbeitsbühnen haben sich immer mehr zu praktisch unverzichtbaren Helfern in vielen Bereichen erwiesen. Ganz besonders gilt dies für den Einsatz rund um die Baustelle und im Lager. Wo herkömmliche Gerüste nicht zum Einsatz kommen können, wo schnell irgendein Problem zu lösen ist oder ganz einfach kostengünstig Arbeiten an Dächern, Fenstern oder Fassaden ausgeführt werden müssen, zeigen die Arbeitsbühnen ihre Vielseitigkeit - auch im Lager- und Logistikbereich.

Sicherheitsbewusstes Denken und Handeln muss immer ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Abgesehen von der Verhütung von Personenschäden bringt das gestiegene Sicherheitsbewusstsein wirtschaftlichen Nutzen. Ohne den Bediener bei seiner Arbeit zu behindern kann und wird es die Produktivität erhöhen.

Die Bediener mit ausreichender Ausbildung und Erfahrung sehen potenzielle Gefahren voraus und verhindern dadurch Unfälle, denn Unfälle kosten viel Geld – durch Ausfallzeiten, durch Behördengänge und Untersuchungen und sogar durch Haftungsansprüche von Geschädigten. Sicherheit und Ausbildung / Training sind eine vernünftige Investition, welche sich auf jeden Fall für Ihr Unternehmen und die Bediener der Maschinen auszahlt.

Die Vorschriften des DGUV Grundsatzes 308-008 (früher GUV–G966 sowie BGR 500 Kap.2.10) fordern, dass mit dem selbstständigen Bedienen von Hebebühnen nur Personen beauftragt werden...

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • in der Bedienung der Hebebühne geschult bzw. unterwiesen sind
  • ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmen nachgewiesen haben


Sie müssen vom Unternehmen ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne schriftlich beauftragt sein. Die Ausbildung ist durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abzuschließen. Die Abschlussprüfung des theoretischen Teils erfolgt schriftlich, die Abschlussprüfung des praktischen Teils wird als Prüfungsfahrt durchgeführt.

Selbstverständlich erhalten Sie nach bestandenen Ausbildungs-Prüfungen - neben einem Qualifikationszertifikat - unsere beliebte Ausweis-Karte (oder "HAB-Card") im Scheckkarten-Format!

Ein Fahrausweis für "Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen" wird nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt. Selbstverständlich sind unsere Schulungen und Seminare durch die BG/DGUV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung voll anerkannt. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass sich die Dauer unserer Schulungen und Seminare an den Mindestvorgaben der BG/DGUV orientiert - eine kürze Ausbildungsdauer ist schlicht unzulässig! 

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an.

Beachten Sie bitte auch unsere Seminartermine zu diesem Thema!