Mitgänger-Flurförderzeug (Ameisen) - Unterweisung

 
Mitgänger-Flurförderzeuge - oft auch "Ameisen" genannt - sind laut Definition und Neuregelung aus dem Jahr 2023 in der TRBS 1116 auch ggf. rechtlich vollwertige Flurförderzeuge wie Gabelstapler. Das bedeutet, dass auch eine theoretische und praktische Unterweisung / Ausbildung nebst Prüfungen erfolgen muss!

Der Grund liegt in erster Linie in den steigenden Unfallzahlen in diesem Bereich und darin, dass die Qualifizierung in diesem Bereich in der Vergangenheit oft vernachlässigt wurde. Die gemeldete Unfallzahl liegt bei durchschnittlich rund 5000 Unfällen mit Mitgängerflurförderzeugen im Jahr, Tendenz leider steigend...

Diese TRBS 1116 schreibt jetzt eine Qualifikation mit Lernerfolgskontrolle sowie eine schriftliche Beauftragung vor. Auch die DGUV / BG vertritt diesen Standpunkt im Grundsatz 308-001 und stellt klar, dass auch für Mitgänger-Flurförderzeugen eine Unterweisung in Theorie und Praxis stattfinden muss. Eine "Kurzeinweisung" ist also nicht mehr Stand der Zeit und nicht mehr Rechtens!


Wer muss hier also qualifiziert werden?

  • Bediener/innen von muskelkraftbetriebener Handgabelhubwagen - da die TRBS 1116 keine Ausnahmen für "kleine Geräte" macht
  • Fahrer/innen von Niederhubwagen (oder "Ameisen" genannt)
  • Fahrer/innen von Hochhubwagen
  • Fahrer/innen von Doppelstockgeräten
  • Fahrer/innen von Spreizenstapler


Dauer und Inhalt der Unterweisung
Unsere Unterweisung für Mitgänger-Flurförderzeugführer dauert 8 Unterrichtseinheiten - also 8 UEs zu je 45 Minuten zzgl. Pausezeiten.

Die Unterweisung ist wie folgt aufgebaut:

Theoretische Ausbildung (ca. 4 UEs) - Teil 1

  • technischer Aufbau
  • rechtliche Grundlagen nach DGUV / TRBS
  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherheit / Physik
  • allgemeiner Betrieb
  • Umgang mit Lasten
  • Pflege und Wartung
  • Theoretische Prüfung


Praktische Ausbildung (ca. 4 UEs) - Teil 2

  • Einweisung am Gerät
  • verschiedene Fahrtechniken / Fahrübungen
  • Sicherheitseinrichtungen / Sicherheits-Check
  • praktische Wartung und Pflege
  • Praktische Prüfung


Hierzu gut zu wissen: Wann gilt ein Mitgänger-Flurförderzeug als Flurförderzeug nach DGUV-Vorgabe?

Immer, wenn das Mitgänger-Flurförderzeug über eine Fahrerstandplattform verfügt und schneller als 6 km/h fährt - dann gilt auch dieses als "Flurförderzeug mit Fahrerstand" wie ein Gabelstapler und benötigt die komplette FFZ-Ausbildung! Dennoch ist bei allen anderen Mitgänger-Flurförderzeugen immer eine Unterweisung mit Prüfungen vorgeschrieben!


Wenn Sie bei uns eine Unterweisung für Führer von Mitgänger-Flurförderzeugen erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie...


Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an! Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen...